Der Schritt in die Liquidation ist wesentlich selbstbestimmter als die Insolvenz
Sobald feststeht, dass eine GmbH in der jetzigen Form nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann und auch in der Zukunft keine Trendwende zu erkennen ist, gilt es schwere Entscheidungen zu treffen. Ungünstig ist in dieser Situation der Zeitdruck, der auch vonseiten des Gesetzgebers aufgebaut wird. Bei akuter Zahlungsunfähigkeit bleiben den Geschäftsführern nur noch 21 Tage Zeit die Insolvenz zu beantragen, um sich nicht dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen. Kreisen alle Gedanken nur noch um diesen Antrag beim zuständigen Gericht, ist es schwer Alternativen ins Auge zu fassen. Zu diesen zählt jedoch auch die Liquidation. Sich dafür zu entscheiden die GmbH zu liquidieren und aus diesen Mitteln die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen ist ein Schritt, der auch innerhalb der dreiwöchigen Übergangsfrist zur Insolvenz noch gegangen werden kann. Die Insolvenz quasi links liegen zu lassen und dennoch nicht in die Mühlen der Justiz zu geraten ist ein Schritt, der auch für die berufliche Zukunft des Geschäftsführers einige positive Eigenschaften bereithält.
Als Liquidator bleiben Sie auch am letzten Kapitel der GmbH aktiv beteiligt
Eines der Worte die Geschäftsführer im Rahmen der Insolvenz immer wieder benutzen ist „abrupt“. Sobald der Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, gehen auch die zuvor beim Geschäftsführer liegenden Befugnisse zur Verwaltung und Leitung der GmbH auf diese dritte Person über. Dieser Schritt kann speziell in Fällen, in denen die Geschäftstätigkeit auch während der Insolvenz weiter fortgesetzt wird, nur als einschneidend bezeichnet werden. Dies zeigt sich am deutlichsten bei der Tatsache, dass der Insolvenzverwalter von diesem Zeitpunkt auch über das berufliche Schicksal des Geschäftsführers entscheidet. Von einem Entzug dieser Position bis zur Kündigung aufgrund aufgedeckter Verfehlungen oder der Insolvenzverschleppung ist eine Vielzahl von Szenarien denkbar. Die Rechtslage während der Liquidation sieht nicht vor den Geschäftsführern permanent auf die Finger zu sehen. Der ehemalige Geschäftsführer kann unter diesen Voraussetzungen selbst die Rolle des Liquidators erfüllen und dafür sorgen, dass die GmbH auch ein würdiges Ende findet.
Die GmbH zu löschen, ohne verärgerte Gläubiger zurückzulassen ist die Basis für den Neuanfang
In das letzte Kapitel einer GmbH mischen sich natürlich auch Sorgen über die eigene berufliche Zukunft. Steht nach reiflicher Überlegung fest, dass auch in der Zukunft erneut eine selbstständige Tätigkeit fortgeführt werden soll, ist es noch wichtiger in der Phase der Liquidation keine Fehler zu begehen. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang die Kommunikation mit den Gläubigern, die an diesem Punkt oft bereits seit Wochen und Monaten auf die vollständige Erfüllung der berechtigten Forderungen warten mussten. Da es durchaus möglich ist auch in der Zukunft noch einmal mit diesen Lieferanten und anderen Geschäftskontakten zusammenarbeiten ist ein professioneller Ton in der Kommunikation sehr wichtig. Gepaart mit der Begleichung der Forderung während der Liquidation bleibt die Basis erhalten zu einem späteren Zeitpunkt erneut die beruflichen Wege zu kreuzen.
Seriöse Unternehmensberater helfen zeitnah zu einer fundierten Entscheidung zu kommen
Sich mit der Liquidation überfordert zu fühlen, ist auch für sehr erfahrene Unternehmen keine ungewöhnliche Erfahrung. Damit Sie in dieser Situation keine falschen Entscheidungen treffen, zahlt es sich aus zunächst Kontakt mit einem Unternehmensberater aufzunehmen. Zusammen gelingt es sehr viel einfacher eine erfolgreiche Strategie für den Zeitraum der Liquidation zu entwickeln, welche die Gläubiger mit einem zufriedenen Gefühl zurücklässt und gleichzeitig dafür sorgt die Basis für den beruflichen Neuanfang zu schaffen. Machen Sie daher noch heute von dieser Möglichkeit Gebrauch, um durch das Fachwissen eines seriösen Experten den richtigen Weg zu beschreiten. Erfahren Sie mehr dazu auf folgender Seite: https://liquidation-gmbh.de/.